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Vogelgrippe: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten!
Die Vogelgrippe schlägt weiter um sich. Auch wenn in unserem Landkreis noch keine Fälle bekannt sind und der Kreis keine Stallpflicht für Geflügel verhängt hat, appellieren wir dringend an alle Geflügelhalterinnen und -halter, egal welcher Haltungsform und Größe, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb zu überprüfen, ggf. anzupassen und strengstens einzuhalten.
Dazu gehören in erster Linie das Tragen betriebseigener Schutzkleidung, der Schutz von Tieren, Personen und Betriebsmitteln vor Wildvögeln sowie gründliche Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Stiefeln, Fahrzeugen und Gerätschaften nach jedem Kontakt mit Geflügel.
Sofern möglich sollte der Eintritt und Kontakt zu Ställen und Tieren für betriebsfremde Personen untersagt werden. Um das Nahrungsangebot für Wildvögel wie Kraniche zu reduzieren, sei es laut Niedersächsischer Geflügelwirtschaft sinnvoll, Maisstoppeln tief zu mulchen oder einzuarbeiten. Denn vor allem auf diesen Flächen sammeln sich die Vögel. Besonders relevant ist diese Empfehlung für Flächen, die in der Nähe von Geflügelhaltungen liegen. Deshalb sind nicht nur geflügelhaltende Betriebe, sondern auch Flächenbewirtschaftende dazu angehalten, mögliche Maßnahmen gegen die Verbreitungen der Vogelgrippe durchzuführen.
Stand: 03. November 2025
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