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Stromleitungsbauprojekt Balwin1 und BalWin2
– Planfeststellungsverfahren Planfeststellungsabschnitt 3 Raum Rieste bis Landesgrenze NDS/NRW –
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, für das Stromleitungsbauprojekt BalWin1 und BalWin2, Planfeststellungsabschnitt 3, Raum Rieste bis Landesgrenze NDS/NRW Planfeststellungsabschnitt 3 („Einzellage BalWin2“) wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Betroffene haben bis zum 26.01.2026 nun die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die Pläne können während der öffentlichen Auslegung vom 11.12.2025 bis einschließlich zum 10.01.2026 unter dem Titel „BalWin 1 und 2, PFA 3, Raum Rieste bis Landesgrenze NDS_NRW“ auf der folgenden Internetseite eingesehen werden: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview. Den Bekanntmachungstext finden Sie unter: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/aktuelle_grossere_verfahren/525‒kv‒hgu‒offshore‒netzanbindungssystembalwin1‒und‒balwin2‒raum‒rieste‒bis‒landesgrenze‒nds‒nrw‒planfeststellungsabschnitt‒3‒einzellage‒balwin2‒246821.html Nutzen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme, um Ihre Betroffenheit durch das Vorhaben darzulegen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb kurz beschreiben (z.B. Bewirtschaftete Fläche; Eigentum- und Pachtanteil; angebaute Kulturen; Tierhaltung; Hofnachfolge). Des Weiteren bedarf es für eine genaue Prüfung der individuellen Betroffenheit die detaillierte Darstellung des jeweiligen betroffenen Grundstücks (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer). Einschränkungen für Ihren Betrieb sollten Sie in Ihrer Stellungnahme im Detail darstellen, z.B.: zu erwartende Einschränkungen führen zu o Gefährdung des Betriebsstandortes, o Durchschneidung der arrondierten Flächen, o Durchschneidung der Wege, o Schäden an Drainagen oder Bewässerungsleitungen o Leitungskreuzungen o Geplante oder genehmigte Bauvorhaben im Bereich des Trassenkorridors o Einschränkungen beim Anbau von Sonderkulturen, ggf. geplante Umstellung und/oder Aufforstung, auch Weihnachts- und Obstbäume Wenn zwischen Ihnen und der Amprion ein Gestattungsvertrag geschlossen wurde, kann das die spätere Möglichkeit des Rechtsweges einschränken. Dennoch haben Sie die Möglichkeit mit einer Stellungnahme Ihre Belange geltend zu machen und dies sollten Sie nutzen. Sofern Sie eine Unterstützung bei der Erstellung einer Stellungnahme benötigen, können Sie sich gerne an unsere folgenden Ansprechpartner wenden. Bei weiteren Fragen zu dem Vorhaben oder der privatrechtlichen Verhandlungen mit der Amprion stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zum Thema: Mit den Leitungen BalWin1 und BalWin2 soll zukünftig Nordseewindstrom ins Amprion-Übertragungsnetz eingespeist werden. Beide Kabel laufen bis zum jeweiligen Netzverknüpfungspunkt (NFP) größtenteils parallel. Der NFP von BalWin2 ist Westerkappeln. Weil das Übertragungsnetz in Deutschland überwiegend Wechselstromtechnik verwendet, wird in der Nähe der NFPs jeweils eine Konverterstation benötigt, die den ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Der Konverter für BalWin2 soll auf dem ehemaligen RWE-Kraftwerksgelände in Ibbenbüren entstehen, das durch Amprion übernommen wird, sobald die Rückbauarbeiten des Kraftwerks ganz abgeschlossen sind. Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie unter dem folgenden Link:
Stand: 19. Dezember 2025
Landvolk Osnabrück
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Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes Kreisbauernverband e.V.
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