Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
für das Stromleitungsbauprojekt BalWin1 und BalWin2, Planfeststellungsabschnitt 2, Raum Bösel bis Riese („Bündelung bis Aufteilungpunkt BalWin1 und BalWin 2“) wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Betroffene haben bis zum
29.01.2026 nun die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Die Pläne können während der öffentlichen Auslegung vom
16.12.2025 bis einschließlich zum
15.01.2026 unter dem Titel „BalWin 1 und 2, PFA 2, Raum Bösel bis Raum Rieste“ auf der folgenden Internetseite eingesehen werden:
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview.
Den Bekanntmachungstext finden Sie unter:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/aktuelle_grossere_verfahren/525‒kv‒hgu‒offshore‒netzanbindungssystem‒balwin1‒und‒2‒raum‒bosel‒rieste‒planfeststellungsabschnitt‒2‒bundelung‒bis‒aufteilungpunkt‒balwin1‒und‒balwin‒2‒246806.html
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme, um Ihre Betroffenheit durch das Vorhaben darzulegen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb kurz beschreiben (z.B. Bewirtschaftete Fläche; Eigentum- und Pachtanteil; angebaute Kulturen; Tierhaltung; Hofnachfolge). Des Weiteren bedarf es für eine genaue Prüfung der individuellen Betroffenheit die detaillierte Darstellung des jeweiligen betroffenen Grundstücks (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer).
Einschränkungen für Ihren Betrieb sollten Sie in Ihrer Stellungnahme im Detail darstellen,
z.B.: zu erwartende Einschränkungen führen zu
o Gefährdung des Betriebsstandortes,
o Durchschneidung der arrondierten Flächen,
o Durchschneidung der Wege,
o Schäden an Drainagen oder Bewässerungsleitungen
o Leitungskreuzungen
o Geplante oder genehmigte Bauvorhaben im Bereich des Trassenkorridors
o Einschränkungen beim Anbau von Sonderkulturen,
ggf. geplante Umstellung und/oder Aufforstung, auch Weihnachts- und Obstbäume
Wenn zwischen Ihnen und der Amprion ein Gestattungsvertrag geschlossen wurde, kann das die spätere Möglichkeit des Rechtsweges einschränken. Dennoch haben Sie die Möglichkeit mit einer Stellungnahme Ihre Belange geltend zu machen und dies sollten Sie nutzen.
Sofern Sie eine Unterstützung bei der Erstellung einer Stellungnahme benötigen, können Sie sich gerne an unsere folgenden Ansprechpartner wenden
Bei weiteren Fragen zu dem Vorhaben oder der privatrechtlichen Verhandlungen mit der Amprion stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.